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| Welche Verpflichtungen haben Sie, wenn Sie Pflegegeld beziehen |
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz durch einen ambulanten Dienst abzurufen und sich darüber eine Bescheinigung ausstellen zu lassen. Sie können bei der HKP Ambulante Pflege einen Termin dafür ausmachen. Dieser Besuch dient der Beratung und der Hilfestellung um die Pflege, auch für den pflegenden Angehörigen, soweit wie möglich zu erleichtern und rechtzeitig über Entlastungsangebote zu informieren. Diese Bescheinigung muss jeweils termingerecht an Ihre Pflegekasse weitergeleitet werden, sonst könnten Pflegegeldkürzungen erfolgen. Die HKP Ambulante Pflege übernimmt die Weiterleitung nach einem Beratungseinsatz für Sie!
- In der Pflegestufe I & II muss der Pflegeeinsatz alle 6 Monate erfolgen!
- In der Pflegestufe III muss der Pflegeeinsatz alle 3 Monate erfolgen!
Die Kosten für diese Pflichteinsätze trägt die Pflegekasse! Die Einsätze erfolgen durch eine Pflegefachkraft, die Sie in Fragen um die häusliche Pflege gerne berät und anleitet.
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Gut zu wissen...
Die private Umgebung ist
in schwierigen Zeiten ein wichtiger Anker.
Die Vertrautheit der eigenen vier Wände vermittelt Ruhe und hilft Kraft zu schöpfen...
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Persönlicher Kontakt:
Telefon: (06 11) 43 37 52
Telefax: (06 11) 43 37 54
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